Arbeitsgruppen
Anhand von einigen für das jeweilige Forschungsfeld relevanten Publikationen sollen Erkenntnisse der letzten Jahre diskutiert werden. Dazu stellen die Studierenden die Ergebnisse der Arbeit vor und versuchen gemeinsam den Bogen von der Grundlagenwissenschaft bis hin zu klinischen Anwendungen zu spannen.
Das Fazit des Seminars wird dann am Sonntag den anderen Gruppen präsentiert. Dabei wollen wir vor allem den Fokus auf für die Weiterentwicklung neuartiger Therapien relevante Krankheitsmechanismen setzen.
Eröffnungsvortrag
Genetische und seltene neurologische Krankheiten
Als Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat sich Frau Prof. Klein vorgenommen, dem Nachwuchs, der Wissenschaft und den genetischen und seltenen neurologischen Erkrankungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Sie ist zudem Direktorin des Instituts für Neurogenetik an der Universität Lübeck. Genetische und seltene Krankheiten zeigen in etwa 80% der Fälle neurologische Symptome. Ihre Bedeutung in der modernen Medizin nimmt stetig zu. So gibt es seit kurzem genetische Therapien, deren Behandlung unvorstellbar teuer werden kann (z.B. 2 Millionen Euro für eine von vielen Behandlungssitzungen). Um den Fortschritt mitzugestalten sollte die Neurologie die Vorreiterrolle übernehmen. Durch Ihr Charisma und Ihre Leidenschaft für diese Themen wird sie das Kolloquium eröffnen und den Teilnehmenden damit einen einzigartigen Zugang zu einem wichtigen Themengebiet der Zukunft ermöglichen.
Das Kolloquium wird in diesem Jahr durch ein medizinethisches Thema abgeschlossen: Alexa Nossek vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum stellt uns hierfür ethische Aspekte der Forschung an Menschen mit fraglicher oder fehlender Selbstbestimmungsfähigkeit vor. Insbesondere geht es dabei um die Demenzforschung und das Beispiel der Forschungsvorausverfügung. Bei einer Forschungsvorausverfügung handelt es sich um die Einwilligung einer heute an Demenz erkrankten Person, die sich zum Zeitpunkt der Abfassung (noch) in einem selbstbestimmungsfähigen Zustand befindet, in die zukünftige Teilnahme an (mehr oder weniger) konkret spezifizierten Studien. Ein Thema, das nicht nur Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringt, sondern auch viele Fragen aufwirft: Was hat es mit dem Konzept der Selbstbestimmungsfähigkeit auf sich und wie kann man Selbstbestimmungsfähigkeit prüfen? Inwiefern legitimiert der Gemeinnutzen (hier Gruppennutzen) solche Vorausverfügungen, auch wenn kein Eigennutzen für die Proband*in besteht?
Das auf den Vortrag folgende Abschlussplenum bietet letztendlich die Gelegenheit, in großer Runde Gedanken und Impulse zu medizinethischen Fragestellungen auszutauschen.
Zusatzangebote:
Das Kolloquium lebt von den Beiträgen aller Teilnehmenden, also bewerbt Euch mit Eurem Projekt! Dabei ist es egal, ob es sich um bereits publizierte abgeschlossene Forschung oder ein Projekt, mit dem Ihr gerade erst begonnen habt, handelt. Oder: Habt noch kein eigenes Projekt, dass ihr vorstellen könnt?! Dann seid ihr herzlich eingeladen, beispielsweise einen interessanten Fall aus dem klinischen Alltag, vorzustellen.