Dafür wird Alexa Nossek vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum anhand ausgewählter Beispiele ethische Probleme in der medizinischen Forschung vorstellen und uns somit einen Einblick in das weitreichende Feld der Medizinethik geben.
TITEL
Das Kolloquium wird in diesem Jahr durch ein medizinethisches Thema abgeschlossen: Alexa Nossek vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum stellt uns hierfür ethische Aspekte der Forschung an Menschen mit fraglicher oder fehlender Selbstbestimmungsfähigkeit vor. Insbesondere geht es dabei um die Demenzforschung und das Beispiel der Forschungsvorausverfügung. Bei einer Forschungsvorausverfügung handelt es sich um die Einwilligung einer heute an Demenz erkrankten Person, die sich zum Zeitpunkt der Abfassung (noch) in einem selbstbestimmungsfähigen Zustand befindet, in die zukünftige Teilnahme an (mehr oder weniger) konkret spezifizierten Studien. Ein Thema, das nicht nur Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringt, sondern auch viele Fragen aufwirft: Was hat es mit dem Konzept der Selbstbestimmungsfähigkeit auf sich und wie kann man Selbstbestimmungsfähigkeit prüfen? Inwiefern legitimiert der Gemeinnutzen (hier Gruppennutzen) solche Vorausverfügungen, auch wenn kein Eigennutzen für die Proband*in besteht?
Das auf den Vortrag folgende Abschlussplenum bietet letztendlich die Gelegenheit, in großer Runde Gedanken und Impulse zu medizinethischen Fragestellungen auszutauschen.